Legalisierung in Spanien: Aufenthaltserlaubnis und Staatsbürgerschaft

Legalisierung in Spanien: Aufenthaltserlaubnis und Staatsbürgerschaft
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Die Legalisierung in Spanien ist der Prozess der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis (RP) oder Staatsbürgerschaft. Abhängig von Ihren Zielen können Sie zwischen verschiedenen Arten von Aufenthaltstiteln wählen: für Studium, Arbeit, Investition oder digitale Arbeit. Spanien bietet auch mehrere Wege zur Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung, Niederlassung oder Geburt im Land. Im Jahr 2024 gibt es aktualisierte Legalisierungsprogramme, auf die wir im Folgenden eingehen werden.
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Arten von Aufenthaltsgenehmigungen in Spanien
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Studenten-Visum
Für diejenigen, die zu Studienzwecken nach Spanien kommen. Eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende berechtigt zum Aufenthalt für die gesamte Studienzeit mit der Möglichkeit, bis zu 20 Stunden pro Woche zu arbeiten.
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Visum für Telearbeiter (Digital Nomad Visa)
Ab 2023 bietet Spanien ein Visum für digitale Nomaden an. Dadurch können Sie von Spanien aus für internationale Kunden oder Unternehmen arbeiten.
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Startvisum
Konzipiert für ausländische Unternehmer, die ein Startup in Spanien eröffnen möchten. Dies ist eine ideale Option für diejenigen, die innovative oder technologische Projekte starten.
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Goldenes Visum
Ein Visum für Investoren, das Ihnen ermöglicht, durch Investitionen in Immobilien oder Unternehmen in Höhe von 500 Euro eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Gibt das Recht auf Aufenthalt und Freizügigkeit innerhalb der Länder des Schengen-Raums.
Der Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis in Spanien gibt Ihnen die Möglichkeit, in den EU-Ländern legal zu leben, zu arbeiten und sich frei zu bewegen.
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Staatsbürgerschaft und Aufenthaltserlaubnis für Spanien: Wie erhält man sie?
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Staatsbürgerschaft durch Geburt
In Spanien geborene Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen die Staatsbürgerschaft erhalten, wenn ihre Eltern aufgrund einer Aufenthaltserlaubnis oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis im Land wohnen.
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Staatsbürgerschaft durch Siedlung
Nachdem Sie 10 Jahre lang legal in Spanien gelebt haben, können Sie die Staatsbürgerschaft beantragen. Für lateinamerikanische Staatsbürger und Flüchtlinge verkürzt sich die Frist auf 2 Jahre.
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Soziale Siedlung (Arraigo Social)
Das Programm richtet sich an Personen, die seit mehr als drei Jahren illegal in Spanien leben, aber über soziale Kontakte, Arbeit oder Familie verfügen. Es ist ein Nachweis der Integration in die spanische Gesellschaft erforderlich.
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Arbeitssiedlung (Arraigo Laboral)
Bietet die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Personen, die sich seit mehr als zwei Jahren illegal in Spanien aufhalten und über einen Nachweis über die Erwerbstätigkeit verfügen.
Weitere Informationen zur Staatsbürgerschaft und Aufenthaltserlaubnis in Spanien finden Sie hier: Offizielle Informationen des spanischen Migrationsministeriums.
