Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine Unternehmen
Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine Unternehmen:
Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine Unternehmen—Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt den europäischen CSRD-Berichtsstandards unterliegt, fordern Kunden und Partner in der EU bereits ESG-Daten: Klimaindikatoren, Personalrichtlinien, Managementstruktur und Risikomanagement.
Für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet dies vor allem eines: Ohne grundlegende Nachhaltigkeitsberichterstattung verlieren Sie im Wettbewerb um die besten Lieferketten.
Rechtswissenschaftliche Beratungsgruppe unterstützt Unternehmen beim Aufbau von ESG-Prozessen, der Erstellung von Dokumenten, der Umsetzung von Richtlinien und der Erfüllung der Anforderungen von EU-Partnern.
1. Mindestvolumen an ESG-Daten für KMU
2. Richtlinien, Verfahren und Risikoanalyse
3. Erstellung von Berichten, KPIs und nichtfinanziellen Indikatoren
Beratungskosten ab 250 Euro
Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine Unternehmen wird nicht nur zu einer Option, sondern zu einer Marktvoraussetzung.
In der EU wird zwischen 2024 und 2026 eine einheitliche Regelung in Kraft treten. CSRD/ESRSDies gilt für große Unternehmen und Emittenten. Seine Auswirkungen betreffen jedoch unmittelbar kleine und mittlere Unternehmen außerhalb der EUweil große Unternehmen zur Offenlegung verpflichtet sind Daten über seine Lieferkette.
Wenn Ihr Produkt, Ihre Dienstleistung oder Ihr Team mit einem europäischen Kunden in Verbindung steht, wird dieser grundlegende ESG-Informationen von Ihnen anfordern, um seinen regulatorischen Verpflichtungen nachzukommen.

Wer braucht das denn schon?
- Zulieferer europäischer Unternehmen, auch wenn diese nicht in der EU ansässig sind;
- IT-Outsourcing, digitale Produktion, Serviceteams;
- Produktionsunternehmen, Logistik und Vertrieb;
- Beratung, Finanzdienstleistungen, B2B-Outsourcing-Dienstleistungen;
- Startups, die mit globalen Programmen oder Risikokapitalfonds verbunden sind.
Selbst wenn es sich um ein winziges Geschäft handelt, sieht der Mangel an ESG-Daten für einen europäischen Geschäftspartner so aus, als ob operationelles Risiko.
Was genau werden die EU-Kunden fordern?
- Grundlegende ESG-Richtlinien
- Antikorruptionspolitik;
- Personal- und Gleichstellungspolitik;
- Cybersicherheits- und Datenschutzrichtlinie;
- Richtlinien zu Umweltaspekten (auch wenn diese minimal sind).
- Verfahren und Kontrollen
- Rekrutierungsprozess und Personalverfahren;
- Auftragnehmermanagementprozess;
- Interne Datensicherheitsanweisungen;
- Anforderungen an die Arbeitsbedingungen.
- Nichtfinanzielle KPIs
- Personalfluktuation;
- Energieeffizienz (Basismessung);
- Disziplinarmaßnahmen bei Beschwerden und Vorfällen;
- Einhaltung der örtlichen Arbeitsgesetze.
- Risikodaten
- Was könnte da schon schiefgehen?
- Wie kontrolliert man es?
- Wer trägt die Verantwortung?
Fehler Nr. 1: Die Annahme, ESG gelte nur für große Unternehmen
Kleine und mittlere Unternehmen gehen oft davon aus, dass ESG-Berichte umständlich sind und niemand sie braucht.
In der Realität überträgt ein großer Kunde in der EU jedoch automatisch die Anforderungen der CSRD. entlang der gesamten LieferketteUm Ihren eigenen Bericht zu schließen.
Kleinunternehmen haben daher zwei Möglichkeiten:
— Bereitstellung einer minimalen ESG-Struktur;
- oder den Vertrag verlieren.
Was kleine und mittlere Unternehmen jetzt tun müssen
- Führen Sie ein grundlegendes ESG-Screening durch.
Ermitteln Sie, welche Praktiken bereits vorhanden sind und welche fehlen: Personalwesen, Arbeitsbedingungen, Datensicherheit, Umweltrisiken. - Bereiten Sie ein Mindestpaket an Richtlinien vor.
Typischerweise handelt es sich dabei um 6-8 Dokumente, darunter:- Verhaltenskodex;
- Politik KYC/KYB für Bauunternehmer;
- Antikorruptions- und Ethikpolitik;
- Personal- und Gleichbehandlungspolitik;
- Datensicherheits- und Zugriffsrichtlinie.
- Weisen Sie eine verantwortliche Person zu.
Ein separater ESG-Beauftragter ist nicht erforderlich – ein Manager, der Indikatoren sammelt und die Überwachung durchführt, ist ausreichend. - Führen Sie ein Verfahren für Vorfälle und Beschwerden ein.
Dies ist eine zwingende Voraussetzung für die Einhaltung der EU-Lieferkettenbestimmungen. - Sammeln Sie einfache ESG-Indikatoren
Zum Beispiel:- Anzahl der Beschäftigten;
- Flüssigkeit;
- Energieverbrauch (Büro/Geräte);
- Beschreibungen von Projekten und Risiken.
- Erstellen Sie eine ESG-Datei für Vertragspartner
Hierbei handelt es sich um ein 10- bis 20-seitiges Dokument, in dem Sie Ihre Prozesse dokumentieren und Antworten auf die Due-Diligence-Anfragen Ihrer Mandanten vorbereiten.
Was macht die Jurisprudential Consulting Group?
- Wir führen ESG-Screenings von Unternehmen durch;
- Wir entwickeln ein komplettes Paket an Richtlinien und Verfahren;
- Wir erstellen Berichte gemäß den Anforderungen unserer EU-Kunden;
- Wir implementieren ein ESG-Risikomanagementsystem;
- Wir schulen das Team und erstellen Präsentationsunterlagen für die Due-Diligence-Prüfung.
Wir arbeiten mit Unternehmen in der EU, den VAE, Großbritannien, der GUS und Asien zusammen.
Ergebnis
Nachhaltigkeitsberichterstattung ist der neue Standard für den Zugang zum europäischen Markt.
Kleine und mittlere Unternehmen müssen keine komplexen ESG-Systeme aufbauen – ein minimaler, aber strukturierter Ansatz genügt. Wir bereiten Ihr Unternehmen auf die ESG-Anforderungen vor, erstellen ein Dokumentationspaket und unterstützen Sie bei der europäischen Kundenprüfung.
